Page 110 - VHS_BK_Programm_II_2024_BlaetterKAT
P. 110

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



              e
             m
              i
               e
               n
            e
          A
         .

           g
           l
           l
         1 1. Allgemeines s                 (4) Gebührenermäßigung: Schüler, Studenten, Aupair, Auszu-  (2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses,
         (1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshoch-  bildende und Teilnehmende des Bundesfreiwilligendiensts   das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine
         schule Backnang e.V. (VHS), auch für solche, die im Wege der  erhalten auf Antrag bei bestimmten Angeboten einen ermä-  oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem
         elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.   ßigten Gebührensatz. Auskunft hierzu erteilt die VHS Ge-  Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis
         (2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als   schäftsstelle. Ein schriftlicher Nachweis ist der Anmeldung   betroffene Partei nachweist, dass dieses Hindernis außerhalb
         Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine   beizufügen.   ihrer zumutbaren Kontrolle liegt, dass das Ereignis zum
         Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als   5 5. Organisatorische Änderungen   Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht
                                                         e
                                                         r
                                                 s
                                                        d
                                                 i
                                                       n
                                                       Ä
                                                             n
                                                  t
                                                 a
                                                            e
                                                          u
                                                           n
                                                           g
                                                   r
                                                    i
                                             .
                                                   o
                                              r
                                             O

                                               g
                                                      e
                                                n

                                                     h
                                                    s
                                               a
                                                    c
         Vermittler auf.                    (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung   vorhersehbar war und dass die Auswirkungen des Hindernis-
         (3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form   durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt   ses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten
         verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen   auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer   vermieden oder überwunden werden können.
         Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch   Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspart-  (3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei
         für männliche Beteiligte und für juristische Personen.   nerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der   unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer
         (4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und   Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.   Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
         Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus   (2) Die VHS kann aus sachlichem Grund und in einem der   (4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer
         dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatz-  Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der   Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die
         geschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer   Veranstaltung ändern.   andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
         kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax,   (3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu   (5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig)
         E-Mail, Login-Homepage der VHS). Erklärungen der VHS   vertretenden Gründen ausfallen (z.B. wegen Erkrankung einer   Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag
         genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene   Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf   fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den
         Formularbestätigung verwendet wird.   besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachge-  gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
                 s
                      o
                      f
                     n
                       r
                         t
                         a
                        m
                   u

                  s
                   n
                     I

                    d
                               e
                              V

                                r
                                 a
                                r
                                t
                           n
                          o
                          i

                             m
                            u
                            z

                                                                                                   e
                                                                                                  i
                                                                                                     r
                                                                                                    e
                                                                                                    V
                                                                                                c
                                                                                                r
                                                                                               u
                                                                                                  d

                                                                                                 h
                                                                                                      t
                                                                                                          n
                                                                                                          t
                                                                                                          r
                                                                                                            i
                                                                                                            r
                                                                                                           e
                                                                                                       g
                                                                                                      a
                                                                                                      r
                                                                                                         a
                                                                                                        p
                                                                                                        s
                                                                                              d
                                                                                    u
                                                                                    g
                                                                                   i

                                                                                      g
                                                                                     n
                                                                                 K

                                                                                .
                                                                                   d
                                                                                  n
                                                                                 ü
                                                                                       u
                                                                                            r
                                                                                            r
                                                                                           e

                                                                                              f
                                                                                             u

                                                                                        d
                                                                                        n
                                                                                           d
                                                                                          i
                                                                                         W
                l
          V
           r
              s
           e
                h
               c

              s
         .
             a
                 u
         2 2. Vertragsschluss und Information zum Vertrag g  holt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Abs. (3) sinngemäß.   8 8. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin n
             g
            t
            r
         (1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.  (4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veran-  (1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet
         (2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang   staltungen grundsätzlich nicht statt.   ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen,
         gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag   6 6. Rücktritt und Kündigung durch die VHS   hat die Vertragspartnerin die VHS auf den Mangel hinzuwei-
                                                 t
                                                 t
                                                   n
                                                  u

                                             R
                                              ü
                                             .

                                               c
                                                r
                                                 i
                                               k
                                                t
                                                             h

                                                              d
                                                            u
                                                            r
                                                             c
                                                                V
                                                                 H
                                                                  S
                                                               i
                                                               e

                                                           d
                                                     ü
                                                      n
                                                       d
                                                    d

                                                     K
                                                         n
                                                          g

                                                       i
                                                        g
                                                        u
         kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder   (1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen wird in der   sen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen
         durch Annahmeerklärung der VHS zustande oder aber   Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt   Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen.
         dadurch, dass die 2-Wochenfrist verstreicht, ohne dass die   mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese   Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf
         VHS das Vertragsangebot abgelehnt hat.   Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurück-  der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
         (3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmelde-  treten. Der Rücktritt soll spätestens zwei Tage vor Veranstal-  (2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen,
         schlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst   tungsbeginn den Vertragspartnerinnen mitgeteilt werden.   wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen
         nach Anmeldeschluss bei der VHS eingeht, abweichend von   Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.   organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In
         Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese   Alternativ hierzu, kann die VHS den Vertragspartnerinnen am   diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewi-
         nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abge-  ersten Kurstermin einen Gebührenaufschlag oder eine Kür-  ckelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.
         lehnt.                             zung des Kurses vorschlagen. Erklären sich die Vertragspart-  (3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernab-
         (4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abwei-  nerinnen damit einverstanden, kann der Kurs stattfinden.   satzgeschäften) bleibt unberührt.
         chend von Ziffer 1 Abs. (4) verbindlich, wenn sie sofort oder   Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemelde-  (4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden
         jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich   ten Vertragspartnerinnen am ersten Kurstermin.   gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits
         angenommen werden.                 (2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn   erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzusen-
         (5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften   kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS   den, soweit diese als Paket versandt werden können.
         wird durch die Regelungen der Abs. (2) und (4) nicht berührt.  nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder   9 9. Schadenersatzansprüche e
                                                                                    n
                                                                                     e
                                                                                        a
                                                                                         n
                                                                                           ü
                                                                                            c
                                                                                             h
                                                                                          s
                                                                                          p
                                                                                           r
                                                                                      s
                                                                                    e
                                                                                 c
                                                                                       a
                                                                                       t
                                                                                 S
                                                                                  h
                                                                                      r
                                                                                        z
                                                                                  a

                                                                                   d
                                                                                .
         (6) Die Vertragssprache ist deutsch.   teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das   (1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die
         (7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende   Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten   VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober
         Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den "Kostenpflich-  zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.   Fahrlässigkeit. Die VHS übernimmt ferner keine Haftung für
         tig anmelden"-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in   (3) Die VHS wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die   Diebstähle jedweder Art. Reisen und Studienfahrten werden
         ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im   sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum   mit eingetragenen Reiseunternehmen durchgeführt, deren
         jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie   Rücktritt berechtigen, rechtzeitig informieren und das ggf.   Geschäftsbedingungen gelten in vollem Umfang. Sie sind
         den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.   vorab entrichtete Entgelt umgehend erstatten.  Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes.
         (8) Die VHS speichert den Vertragstext, den die Anmeldende   (4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von   (2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht,
         gesondert per E-Mail anfordern kann. Die Anmeldende hat   10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die VHS unter   wenn die VHS schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin
         darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die   Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen   verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade
         Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers ausdrucken.   und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin   zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
             a
           r
                    n
                            n
                         h
               a
                t
                            i
                        n
           e

                    u
             g
            r
                  i
                r
                 e
                   n
                          m
              p
         .
                      T
              s
                 n
            t
                        l
                       i
                       e
                           e
                         e
                  r
                     d
          V

         3 3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin   schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprü-  Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
                            r

         (1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden   che für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung   1 10. Schlussbestimmungen
                                                                                0
                                                                                  c
                                                                                 S
                                                                                      e
                                                                                   h
                                                                                 .

                                                                                          u
                                                                                     s
                                                                                         m
                                                                                           n
                                                                                             n
                                                                                            e
                                                                                           g
                                                                                    s
                                                                                       t
                                                                                   l
                                                                                       s
                                                                                    u
                                                                                     b
                                                                                        m
                                                                                        i
         vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als   von 5 % des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20 €.   (1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird
         Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin)   Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die   ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechts-
         begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme   tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die verein-  kräftig festgestellt oder unbestritten.
         auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist  barte Pauschale.   (2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
         der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der   (5) Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB   (3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich
         Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der VHS.   kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden   statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung
         Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund   Fällen vor:   und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der
         verweigern.                        • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz   Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann
         (2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin  vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung   dem jederzeit widersprechen.
         betreffenden Regelungen sinngemäß.   durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations-   (4) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder
         (3) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder  bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbe-  teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der
         sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.   lästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,   übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandel-
         (4) Die VHS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmer-  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin,   te Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich verein-
         karten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Vertragspart-  gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der VHS,  bart worden sind. Mit der Bekanntgabe dieser AGB verlieren
         nerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlan-  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigen-  alle früheren ihre Gültigkeit.
         gen einer Bevollmächtigten der VHS auszuweisen. Geschieht   schaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religions-
                                                                                      e
                                                                                     i
                                                                                       g
                                                                                      l
                                                                                       u
                                                                                        n
                                                                                         g

                                                                                 S
                                                                                  t
         das aus von der Vertragspartnerin zu vertretenden Gründen   zugehörigkeit etc.),   1 11. Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG)
                                                                                1
                                                                                 .
                                                                                    t
                                                                                    b
                                                                                     e
                                                                                  r
                                                                                   e
                                                                                   i
         nicht, kann die Vertragspartnerin von der Veranstaltung   • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder  (1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
         ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf   weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,   Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter
         Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.   • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.   http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
                        s
              u

                         e
                         t
         .
                       n
                       g
             l
                 V
          E
           t
                           n
            g
            e
                           i
                          r

             t
                          m
           n
                      u
         4 4. Entgelt und Veranstaltungstermin   Statt einer Kündigung kann die VHS die Vertragspartnerin   (2) Im Übrigen ist die vhs zur Teilnahme an einem Streitbeile-
                    t
                      t
                     a
               d
                     l
                    s
               n

                  r
                 e
                   n
                  a
         (1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungs-  auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der   gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder
         termin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der   Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündi-  bereit noch verpflichtet.
         Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Programm,   gung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
                                             .
                                             H

                                              ö
                                                 G

                                                  e
                                                    a
                                                   w
         Aushang, Preisliste etc.).         7 7. Höhere Gewalt l t
                                               e
                                               h
                                                 e
                                                r
         (2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine   (1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichti-  Stand: Juni 2024
         gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei   gem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspar-
         Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.   tei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie
         (3) Beim Vorliegen einer Einzugsermächtigung wird das   Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer,
         Entgelt nach Kursbeginn vom angegebenen Konto abgebucht.  Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die
         Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird   Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere
         auf einen Tag verkürzt.            Gewalt vorliegt.
        110                                                                                                     5
   105   106   107   108   109   110   111   112