Anmeldung und Teilnahmeberechtigung
Für alle Kurse – außer Einzelveranstaltungen – ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Mit der schriftlichen Anmeldung und der Annahme durch die Volkshochschule Backnang e.V. (VHS) kommt ein Vertrag zustande. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung, sondern werden nur dann benachrichtigt, wenn Sie in einem Kurs nicht aufgenommen wurden. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung (Eingangsdatum) vergeben. Telefonische Auskünfte über Kursbelegungen sind unverbindlich, da sich die Belegungszahlen ständig ändern können.
Teilnehmerkarten
werden von der VHS nur auf Anfrage ausgestellt. Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, gilt Ihr Kontoauszug als Quittungsbeleg.
Anmeldebestätigungen
erhalten nur die Teilnehmer/innen von Studienreisen. Bei allen Kursen gilt die Regel, dass Sie teilnehmen können, wenn Sie von uns vor Kursbeginn keine Absage erhalten haben. Anmeldungen zu Kursen werden nicht bestätigt.
Gebühren
Die Höhe der Kursgebühr ist aus dem Programm ersichtlich. Die Bezahlung erfolgt vor Kursbeginn bei unserer Geschäftsstelle oder durch Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung. Die Gebühren für Studienreisen und Exkursionen sind gemäß der Sonderbestimmungen zu entrichten.
Ermäßigungen
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende erhalten die im Programm angegebene Gebührenermäßigung (“Schülergebühr“). Inhabern eines Familien- und Kulturpasses der Stadt Backnang wird pro Semester ein Nachlass von 50% für einen Kurs (maximal € 65,-) gewährt. Wenn ermäßigte Gebühren in Anspruch genommen werden, ist der Grund der Ermäßigung auf der Anmeldekarte zu vermerken, sowie ein entsprechender Nachweis beizufügen (z.B. Kopie des Schülerausweises). Der Berechtigungsnachweis muss mit der Anmeldung erbracht werden. Ein später geltend gemachter Antrag kann nicht mehr berücksichtigt werden.
Mindestteilnehmeranzahl
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt in der Regel 10 Personen. Wird diese bis zum 1. Kurstermin nicht erreicht, kann der Kurs trotzdem durchgeführt werden, wenn sich die Teilnehmer bereit erklären, einen kostendeckenden Gebührenaufschlag bzw. eine Reduzierung der Unterrichtsstunden zu akzeptieren. Kommen nach Festsetzung des Aufpreises weitere Teilnehmer hinzu, bleibt die Erhöhung davon unberührt.
Mahnungen
Wenn Teilnehmergebühren angemahnt werden müssen, ist ab der 2. Erinnerung ein Betrag von € 3,-- zu entrichten.
Abmeldung
Von einer Anmeldung zu einer Veranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl ist ein Rücktritt bis spätestens 5 Tage vor Unterrichtsbeginn möglich. Die erforderliche fristgerechte Abmeldung kann nur von der VHS Geschäftsstelle entgegengenommen werden. In diesem Fall wird die eingezahlte Gebühr zurückerstattet. Unterbleibt die fristgerechte Abmeldung, so erlischt der Anspruch auf Gebührenerstattung. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
Teilnahmebescheinigung
Teilnehmer/innen, die einen Kurs regelmäßig besucht haben, erhalten auf Wunsch eine besondere Teilnahmebescheinigung. Die Verwaltungsgebühr beträgt € 3,--.
Ausfall von Kursen
Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder auch aus anderen Gründen eine Veranstaltung ausfallen lassen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die VHS sind ausgeschlossen.
Die Haftung
der Volkshochschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Stand: September 2009
Bitte beachten
Anmeldungen werden von der Volkshochschule nicht bestätigt.
Eine Abmeldung kann nur über die VHS-Geschäftsstelle fristgerecht erfolgen.
Ihre Abbuchungserlaubnis - die Zahlweise mit den drei Vorteilen:
1. Sie sparen sich den Weg zur VHS-Geschäftsstelle.
2. Die Gebühr wird erst nach Kursbeginn abgebucht.
3. Evtl. erforderliche Rückzahlungen können von der VHS umgehend vorgenommen werden.
